Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
der KVT, A. Schneider, Bergstr. 3a, 56459 Bellingen
1. Allgemeines
1.1 Die folgenden Bedingungen sind Grundlage unserer sämtlichen Lieferungen und Leistungen an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts, sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
1.2 Die Fa. KVT wird nachfolgend als Verkäufer und unser Geschäftspartner als Käufer bezeichnet.
1.3 Es gelten ausschließlich unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen, mit denen sich der Käufer bei Auftrags-
erteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf
sie Bezug genommen wird. Abweichungen gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt
worden sind.
1.4 Abweichende Vorschriften, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, werden nicht anerkannt, auch
wenn Ihnen nicht widersprochen wird. Kollidieren unsere AVL mit anderen Bedingungen, so gelten nicht
das Bürgerliche Recht und das Handelsrecht, sondern diese AVL, es sei denn, es handelt sich um zwingende gesetzliche Vorschriften.
2. Angebote und Auftragsbestätigungen
2.1 Alle Angebote sind freibleibend, es handelt sich lediglich um Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten.
2.2 Zeichnungen, Abbildungen, Maßangaben, Gewichtsangaben oder Angaben sonstiger Leistungs-
daten in Prospekten und Informationsmaterialien sind nicht verbindlich.
3. Lieferung und Gefahrübergang
3.1 Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen und
seitens des Käufers zur Verfügung zu stellenden Unterlagen.
3.2 Der Verkäufer ist im Falle fehlender Selbstbelieferung berechtigt, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit
zu verlängern.
3.3 Wird der Verkäufer an der rechtzeitigen oder vollständigen Erfüllung durch Umstände, wie höhere Gewalt,
Mangel an Rohstoffen oder Betriebsstoffen, Transportverzögerungen oder unabwendbarer Ereignisse ge-
hindert, ist er berechtigt, die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung zu verlängern, wenn er die Umstände nicht zu vertreten hat.
3.4 Mit der Bereitstellung der Ware am vereinbarten Lieferungsort durch den Verkäufer, geht die Gefahr auf den Käufer über. Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers, letzteres auch, wenn frachtfreie Zusendung vereinbart ist.
3.5 Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir in zumutbarem Umfang berechtigt.
4. Preise, Zahlung, Abtretung
4.1 Die Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab unserem Werk, ohne Verpackung und stets zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Kommt der Käufer mit der Zahlungsverpflichtung in Verzug, hat er den Zinsschaden und die sonstigen Kosten zu ersetzen. Der Zins beträgt mindestens 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, es sei denn, der Käufer weist einen geringeren oder der Verkäufer einen höheren Schaden nach. § 353 HGB bleibt unberührt.
4.3 Der Käufer kann mit Gegenforderungen nicht gegen Forderungen des Verkäufers aufrechnen, ausgenommen mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.
4.4 Wegen Mängel oder sonstiger Beanstandungen steht dem Käufer kein Zurückbehaltungsrecht zu, es sei denn, der Gegenanspruch ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
5. Eigentumsvorbehlt
5.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
Wenn der Verkäufer vom Vertrag zurückgetreten ist, ist er zur Rücknahme der Ware berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.
5.2 Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne daß dieser hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers.
6. Mängelrügen und Mängelhaftung
6.1 Abweichungen der Waren von Angaben oder Abbildungen in Prospekten und Informationsmaterialien, hinsichtlich der Farbe und der Maße, die keinen Einfluß auf die Funktion der Ware besitzen, sind zulässig.
6.2 Offensichtliche Mängel sind schriftlich und unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Kalendertagen, zu rügen. Die Frist beginnt mit dem Eingangstag der Ware beim Käufer.
6.3 Nicht offensichtliche Mängel sind schriftlich und unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Kalendertagen ab Entdeckung, unter Einstellung jeder weiteren Be- oder Verarbeitung der gesamten Lieferpartie, zu rügen.
6.4 Anstelle der gesetzlichen Mängelansprüche wird lediglich - nach Wahl des Verkäufers - das Recht auf Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache eingeräumt. Schlägt das eine oder andere fehl, lebt das Recht auf Minderung oder Rücktritt vom Vertrag wieder auf. Für eventuelle Schadensersatzansprüche des Käufers gilt ergänzend Ziff. 8.
6.5 Dem Käufer stehen berechtigte Mängelansprüche gegen den Verkäufer, wegen mangelhafter Waren, die nicht aus
der Produktion/Verarbeitung stammen, nur zu, wenn die gerichtliche Inanspruchnahme des Vorlieferanten nicht zum Erfolg geführt hat. An die gerichtliche Entscheidung ist der Verkäufer nur im Falle der Streitverkündung gebunden.
Der Verkäufer leitet Mängelrügen an den Vorlieferanten weiter und tritt seine entsprechenden Mängelansprüche an den Käufer ab. Unterlagen und Informationen, die zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlich sind, werden auf ausdrückliche schriftliche Anforderung zur Verfügung gestellt.
6.6 Über einen bei einem Verbraucher eintretenden Gewährleistungsfall hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu informieren.
6.7 Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 I Nr. 2 ( Bauwerke und Sachen für Bauwerke ), 479 I ( Rückgriffsanspruch ) und 634 a I Nr. 2 ( Baumängel ) BGB längere Fristen vorschreibt.
7. Geheimhaltung, Schutzrechte, Urheberrecht
7.1 Falls wir nach Mustern, Zeichnungen oder Modellen des Käufers liefern, übernimmt der Käufer die Haftung dafür, daß wir in diesem Zusammenhang nicht Schutzrechte Dritter verletzen.
7.2 An eigen Zeichnungen, Mustern und Modellen behalten wir Eigentums- und Urheberrecht. Der Käufer ist ohne unsere schriftliche, ausdrückliche Zustimmung, weder zur Eigennutzung befugt, noch ist er berechtigt, diese Unterlagen bzw. Gegenstände Dritten zugänglich zu machen.
8. Allgemeine Haftungsbegrenzung
8.1 Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers ( nachfolgend: Schadensersatzansprüche ), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
8.2 Dieser Haftungsausschluß gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders, eines Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen und für Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.
8.3 Dieser Haftungsausschluß gilt ferner nicht, soweit eine zwingende gesetzliche Haftung besteht.
8.4 Der Schadensersatzanspruch wegen - Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sowie grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung - ist auf das Doppelte des Warenwertes begrenzt, ausgenommen, es liegt eine Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit vor.
8.5 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden.
10. Formen und Werkzeuge
10.1 Sind zur Durchführung eines Auftrages käuferspezifische Formen und/oder Vorrichtungen herzustellen oder zu beschaffen, wird und bleibt der Verkäufer deren Eigentümer.
10.2 Stellt der Käufer eigene Formen oder Vorrichtungen zur Verfügung, beschränkt sich unsere Haftung bezüglich Aufbewahrung und Pflege auf die Sorgfalt, wie in eigenen Angelegenheiten.
10.3 Kosten für die Wartung und Versicherung trägt der Käufer.
11. Internationales
11.1 Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Handelsgesetzbuch. Die Anwendung jeglicher internationaler Kaufrechtsgesetze ist ausgeschlossen.
12. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist 56457 Westerburg.
13. Gültigkeit der Bedingungen
13.1 Sollten eine oder mehrere dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. Soweit in einer unwirksamen Klausel ein wirksamer, angemessener Teil enthalten ist, soll dieser aufrechterhalten werden.
13.2 Die Parteien verpflichten sich schon jetzt, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der weggefallenen Klausel am nächsten kommt. Soweit der bestehende Vertrag Anhaltspunkte liefert, sind diese maßgeblich, ansonsten findet dispositives Recht Anwendung.
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